Auf fast jeder P2P-Plattform prangt heute irgendwo das Wort „reguliert“. Es soll diejenigen beruhigen, die sich über die Sicherheit ihres Geldes auf der Plattform Gedanken machen, und das tun die meisten Anleger auch. Genau hier liegt das Problem. Denn reguliert heißt bei den Anlegern lange nicht gleich reguliert. Das Wort verbindet eine Reihe unterschiedlicher Begriffe, die viel mehr als die einfache EU-Lizenz für die Plattform umfassen können. Wer sich mit diesen Regulierungen nicht vertraut fühlt, vertraut auf das leere Versprechen, das ihm die Plattform gegeben hat. Dieser Artikel konzentriert sich darauf, wie man die guten von den schlechten herausfiltern kann.
Was „reguliert“ überhaupt bedeuten kann
Reguliert ist nicht gleich reguliert. Der Begriff verbindet eine Reihe verschiedener Begriffe für unterschiedliche Schutzniveaus.
| Regulierungsart | Was sie bedeutet | Schutz für Anleger |
|---|---|---|
| ECSP-Lizenz (EU) | Eine Lizenz, die die EU allen, die sich auf der Plattform für Crowdfunding-Produkte befinden, seit November 2022 erteilt | Geprüfte Projekte, gesonderte Kundengelder und Risikovereinigungen werden vorgegeben |
| Banklizenz / Partnerbank | Die Plattform verfügt über eine Banklizenz oder arbeitet mit einer Bank zusammen, die diese besitzt | Bankenaufsicht wird eingerichtet, aber die eigenen Anlagen sind ungesichert |
| BaFin-Aufsicht | Die deutsche Aufsichtsbehörde überwacht die Plattform | Die Plattform wird überwacht, aber die Anlagen sind nicht gesichert |
| Selbstregulierung / AML-Rahmen | Die Plattform ist nur über Geldwäscheregeln reguliert, das kann ganz außerhalb der EU liegen | Es werden nur die Geldwäscheregelungen eingehalten, keine Regelungen für Anleger |
| „In Zulassung“ / unklar | Keine verlässliche Regelung für die Plattform | Faktisch steht kein Schutz für die Anleger zur Verfügung |
Die ersten beiden Zeilen bringen Schutz für die Anleger. Die letzte ist ein Warnsignal.
Was bringt die ECSP-Verordnung wirklich?
Seit November 2022 ist die ECSP-Verordnung in der gesamten EU gültig. Sie hat einem Flickenteppich an nationalen Regelungen einen einheitlichen Rahmen gegeben, damit die Plattformen automatisch unter der europäischen Verordnung stehen. Jede Plattform mit einer ECSP-Lizenz verpflichtet sich zu den folgenden Regeln:
- Die Bonität der angebotenen Projekte zu überprüfen
- Einheiten zur Information der Anleger bereitzustellen
- Die Kundengelder von den Geldmitteln der Plattform selbst zu trennen
- Die Risiken für die Anleger auszuweisen
- Unter laufender Aufsicht durch die zuständige Behörde zu stehen
Die ECSP-Verordnung hat damit ein System eingerichtet, das Verbraucherschutz für P2P-Plattformen möglich macht. Ohne diese ECSP-Lizenz wäre es schwierig zu erklären, warum die Plattformen sich zu den Regeln verpflichten. Als Teil eines seriösen Portfolios für Anleger kann man sagen: Ein Portfolio, das keine regulierten Plattformen verwendet, ist ebenso wie Autofahren ohne Gurt.
Was sie ausdrücklich nicht bringt
In den meisten Fällen wird vergessen, dass die ECSP-Verordnung überhaupt keine Sicherung für die eingezahlten Mittel der Anleger bietet.
Bei den Banken wird bei der Abgabe von Einlagen die Sicherung der Gelder gewährleistet. Bei den P2P-Plattformen gibt es keine gesetzliche Einlagensicherung. Wenn ein Kreditnehmer ausfallen sollte, ist das Geld verloren. Kein Einlagensicherungsfonds kann es zurückstellen. Obwohl die ECSP-Lizenz sicherstellt, dass die Plattform die Vorschrift einhält, wird nicht garantiert, dass die angebotenen Projekte auch die eingezahlten Mittel sichern.
Selbst die bekannte Rückkaufgarantie ist nicht gesichert. Die Rückkaufgarantie wird von den Darlehensnehmern eingerichtet. Wenn einer der Kreditnehmer ausfällt, kann die Rückkaufgarantie ebenso ausfallen wie in einer Krise, in der viele der Kreditnehmer ausfallen.
Der Sonderfall: Plattformen außerhalb der EU
Die meisten Plattformen, die den Anlegern tatsächlich Nutzen liefern, fallen nicht unter die ECSP-Verordnung. Plattformen, die außerhalb der EU ansässig sind, sind auf das Recht ihres eigenen Landes beschränkt.
Die schweizerische Plattform Maclear zum Beispiel unterliegt keiner ECSP-Lizenz, da die Schweiz kein Teil der EU ist. Auch die BaFin hat keine Aufsicht über Maclear, sondern es gelten die Geldwäscheregeln der Schweiz. Eine Plattform außerhalb der EU wird ebenfalls nicht automatisch als besser oder schlechter eingestuft, aber eben in einem anderen Rahmen. Wenn Anleger aus Deutschland auch Plattformen außerhalb der EU nutzen wollen, ist dies eine Entscheidung, die bewusst getroffen werden muss.
Wie man den Status selbst überprüft
Anleger müssen nicht jedem gleich vertrauen. Auch der Status der Plattform ist überprüfbar:
- Die ECSP-Lizenz, die von der jeweiligen Behörde des Landes verwaltet wird
- Die BaFin
- Für Plattformen außerhalb der EU stehen ebenso eine Behörde und Selbstregulierungsorganisationen zur Verfügung
Wenn keine genaue Beschreibung des Regulierungsstatus gegeben wird, sollte man auf die Plattform verzichten.
Die Einordnung, auf die es ankommt
Wenn Plattformen „EU-reguliert“ heißen, ist das nur dann wahr, wenn es sich um eine ECSP-Lizenz handelt oder wenn die Plattform von einer Bank überwacht wird. In den anderen Fällen wird das Unternehmen entweder nur für Geldwäsche geprüft, oder es gibt überhaupt keinen Schutz.
Die richtige Einordnung erfolgt über zwei Fragen:
- Welche Art von Lizenz oder Aufsicht ist gemeint?
- Ist das in einem Register nachprüfbar?
Diejenigen, die diese zwei Fragen kennen und beantworten können, nutzen das Wort „reguliert“ für das, worauf es eigentlich ankommt. Und sie können dem leeren Versprechen einer Garantie ausweichen.
Artikel geprüft von Annika Virtanen, Investmentdirektorin für Grüne Technologien, am Juni 1, 2026